AGB
§1 Geltungsbereich
1. Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge mit Basicmotion Filmproduktion, Inhaber Benjamin Kurz, Adolf-Spieß-Str. 26, 36341 Lauterbach.
Es gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und zwar gegenüber Kaufleuten/Unternehmern, juristischen Personen des privaten und des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB (Kunde).
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, einschließlich etwaiger Einkaufsbedingungen erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich oder in Textform zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden unsere Lieferung/Leistung vorbehaltlos ausführen.
2. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen, die von Basicmotion Filmproduktion vorgenommen wurden, werden dem Auftraggeber schriftlich oder in Textform (z.B. per E-Mail) bekannt begeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen diesen schriftlich oder in Textform widerspricht. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs.
§2 Zustandekommen des Vertrages
1. Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch Übermittlung einer Auftragsbestätigung unsererseits in schriftlicher Form oder in Textform zustande. Übersenden wir ausnahmsweise keine Auftragsbestätigung, kommt der Vertrag durch Übersendung einer (Teil-) Vorschussrechnung zustande.
2. An die in unseren Angeboten enthaltenen Preise ist die Basicmotion Filmproduktion längstens sechs Wochen ab Ausstellungsdatum des Angebots gebunden.
3. Die Vertragsparteien vereinbaren für Ihre Geschäftsbeziehung die Schriftform. Email ist der Schriftform gleichzusetzen. Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht. Etwaige Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
4. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Auftrages.
§3 Leistungsumfang
1. Die von Basicmotion Filmproduktion zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der übersandten Auftragsbestätigung, oder –falls vorhanden- aus einer gesonderten individualvertraglichen Vereinbarung.
2. Die Basicmotion Filmproduktion wird den Auftraggeber in periodischen Abständen über den Fortgang ihrer Tätigkeit in Kenntnis setzen.
3. Ist der Basicmotion Filmproduktion die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich nicht möglich, so hat sie den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.
4. Der Auftraggeber stellt der Basicmotion Filmproduktion sämtliche für die ordnungsgemäße Ausführung ihrer Tätigkeit erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung.
§4 Lieferzeit
1. Etwaige Liefertermine für die zu erbringenden Leistungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung zwischen den Parteien. Der Beginn etwaig vereinbarter Lieferfristen setzt die Abklärung sämtlicher technischer und gestalterischer Fragen voraus. Weiterhin beginnen etwaige Lieferfristen erst nach vollständiger zur Verfügungstellung sämtlicher für die Vertragsdurchführung relevanter Unterlagen (z.B. Texte, Skripte, Logos, Filmmaterial, etc.) durch den Kunden.
2. Verlangt der Auftraggeber nach Auftragserteilung Änderungen des Auftrags, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so verlängert sich die Lieferzeit entsprechend.
3. Bei Lieferverzug ist der Auftraggeber erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist von mindestens zwei Wochen zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt.
§5 Vertragsdauer, Kündigung, Rücktritt
1. Ist der Vertrag auf eine bestimmte Zeit abgeschlossen, endet er an dem vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
2. Für wiederkehrende Dienstleistungen, insbesondere der Pflege der Webseiten, wird der Vertrag für 1 Jahr fest abgeschlossen. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, soweit der Auftraggeber nicht 4 Wochen vor Beendigung der Vertragslaufzeit den Vertrag kündigt.
3. Eine außerordentliche Kündigung bleibt davon unberührt. Als wichtiger Grund kommt insbesondere ein erheblicher Dissens über Gestaltung und Durchführung des Auftrags in Betracht, der eine weitere Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien unmöglich macht.
4. Die Kündigung bedarf der Textform.
5. Im Falle der Kündigung gemäß Abs. 3 sind sämtliche bis zum Zeitpunkt der Kündigung angefallenen Leistungen der Basicmotion Filmproduktion zu vergüten.
§6 Vergütung, Zahlungsbedingungen, Kündigung seitens des Auftraggebers
1. Die erbrachten Leistungen werden auf Grundlage der im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung mitgeteilten Preise abgerechnet. Alle Preise verstehen sich als Endpreise. Gemäß § 19 UStG enthält der Rechnungsbetrag keine Umsatzsteuer.
2. Wenn besondere Zahlungsbedingungen vereinbart sind, gelten diese. Ansonsten ist 1/3 der Vertragssumme bei Vertragsabschluss und der Restbetrag innerhalb von 14 Tagen nach Fertigstellung der Produktion fällig.
Nach Vertragsabschluss ist in jedem Falle 1/3 der Angebotssumme als pauschaler Schadensersatz zu zahlen, auch wenn keine weiteren Leistungen von Basicmotion Filmproduktion mehr zu erbringen sind.
Basicmotion Filmproduktion ist berechtigt, bei Fälligkeit die jeweiligen Vorschüsse zu verlangen. Werden diese nicht bezahlt, ist Basicmotion Filmproduktion weiterhin berechtigt, die Produktionstätigkeit sofort einzustellen, ohne dass der Auftraggeber Schadensersatzansprüche geltend machen kann.
Basicmotion Filmproduktion verpflichtet sich, dem Vertragspartner jeweils die Fälligkeitsdaten mitzuteilen.
3. Kündigt der Auftraggeber den Auftrag so sind folgende Entschädigungen fällig:
30 Tage vor vereinbartem Produktionsbeginn: 25% des Auftragswertes
15 Tage vor vereinbartem Produktionsbeginn: 50% des Auftragswertes
<5 Tage vor vereinbartem Produktionsbeginn: 100% des Auftragswertes
§7 Nebenkosten
1. In einem Radius von 50 km um den Firmensitz des Auftragnehmers (Adolf-Spieß-Str. 26, 36341 Lauterbach) ist die Anfahrt kostenlos. Darüber hinausgehende Wegstrecken werden mit 0,40€ je km berechnet. Bei mehr als 500 km Entfernung zum Firmensitz des Auftragnehmers und / oder mehr als 5 Stunden Einsatzzeit übernimmt der Auftraggeber die Übernachtungskosten für die Mitarbeiter des Auftragnehmers in einem angemessenen Hotel.
§8 Geheimhaltung / Datenschutz
1. Die Basicmotion Filmproduktion verpflichtet sich, über alle Informationen, die ihr im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um betriebliche Angelegenheiten des Auftraggebers oder dessen Geschäftsverbindungen mit anderen handelt. Für die Erfüllung des Auftrags ist die Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Kunden erforderlich. Hierbei sind personenbezogene Daten alle Informationen, die sich auf den Kunden beziehen. Verarbeitung ist jeder Vorgang, im Zusammenhang mit diesen Daten, also insbesondere das Erheben, Erfassen, Ordnen, Speichern, Anpassen, Verändern, Auslesen, Abfragen, Verwenden, Übermitteln, Löschen oder Vernichten von Daten. Personenbezogene Daten des Kunden werden ausschließlich zum Zwecke der Erfüllung der Pflichten aus dem Auftragsverhältnis erhoben. Im Übrigen gilt unsere Datenschutzerklärung.
2. Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Auftragnehmer die vertraglichen Leistungen ausführen kann, ohne dass dabei Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzt werden. Dies betrifft auch insbesondere das Recht am persönlichen Bild.
3. Ausdrücklich nicht Gegenstand des Vertrages ist das Einholen und Beschaffen etwaiger erforderlicher Rechte Dritter (urheberrechtliche Nutzungsrechte und sonstige Rechte, insbesondere weitere Immaterialgüterrechte) durch den Auftragnehmer. Soweit der Auftragnehmer entsprechende Rechte zur Ausführung seiner Dienstleistung benötigt, beschafft der Auftraggeber diese und räumt sie dem Auftragnehmer ein.
4. Allein der Auftraggeber ist für den Inhalt von zur Weiterverwendung gelieferter Medien verantwortlich. Soweit der Auftragnehmer wegen der Verletzung von Rechten Dritter im Zusammenhang mit der Ausführung der vertraglichen Leistungen in Anspruch genommen wird, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von allen entsprechenden Ansprüchen frei.
Insbesondere ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, zu prüfen, ob bei der Ausführung der Dienstleistungen Rechtsverletzungen drohen. Der Auftragnehmer haftet nicht dafür, dass die erstellten Aufzeichnungen frei von Rechten Dritter sind. Der Auftraggeber übernimmt sämtliche an den Auftragnehmer gestellten Forderungen jedweder Art bezüglich der Rechte Dritter. Der Auftraggeber trägt sämtliche Kosten für die Rechte, die Rechteeinholung und deren Verwendung.
5. Der Auftraggeber hat – soweit erforderlich – für die Drehorte Drehgenehmigungen einzuholen, anwesende Personen über die Videoaufnahmen zu informieren und deren Einverständnis einzuholen, bzw. dem Auftragnehmer mitzuteilen welche Personen dies verweigern.
§9 Eigentum
1. Sämtliche gelieferten bzw. erstellten Designs, Skripte, Foto-, Filmmaterial oder Filme sowie alle damit verbundenen Rechte bleiben das Eigentum der Basicmotion Filmproduktion, soweit keine andere Vereinbarung getroffen wird. Mit vollständiger Bezahlung des Rechnungsbetrages ist der Auftraggeber berechtigt, das übergebene Videomaterial im vertraglich ausgemachten Rahmen wiederzugeben und zu nutzen.
§10 Haftung
1. Die an den Auftraggeber ausgelieferten Medien werden vom Auftragnehmer auf Kompatibilität geprüft und sind auf handelsüblichen Wiedergabegeräten abspielbar. Dennoch kann es zu Inkompatibilitäten bei Wiedergabegeräten und speziellen Medienkombinationen kommen. Der
Auftragnehmer übernimmt keine Haftung, dass die verwendeten Medien ausnahmslos auf allen Wiedergabegeräten fehlerfrei abspielbar sind. Für eventuelle Schäden an Abspielgeräten, die durch die Verwendung von Medien des Auftragnehmers entstehen können, wird keine Haftung übernommen.
Der Auftragnehmer haftet ebenfalls nicht bei Nichtgefallen sofern die Vorstellungen oder Wünsche des Auftraggebers zuvor nicht deutlich dargestellt und festgehalten wurden.
2. Tritt wider Erwarten bei der Herstellung des Videos ein Umstand ein, der die vertragsmäßige Herstellung unmöglich macht, so hat der Auftragnehmer nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Entsprechendes gilt auch bei nicht rechtzeitiger Lieferung des Medienmaterials.
3. Für analoge und digitale Bilder sowie Videomaterialien und andere Speichermedien, welche der Auftraggeber dem Auftragnehmer zur Verfügung stellt, wird keine Haftung übernommen. Der Auftragnehmer haftet nicht bei technischen Störungen, Verhinderung der Aufnahmen durch höhere Gewalt, Verkehrsstaus, Unfall, Krankheit oder Tod.
4. Schadensersatz durch technische Probleme (z.B. bei Dreharbeiten oder Fotoaufnahmen) leistet der Auftragnehmer nur nach eigenem Ermessen und nur im Rahmen von finanzieller „Minderung“ nach §441 BGB. Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.
5. Nach den gesetzlichen Bestimmungen haftet Basicmotion Filmproduktion uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist beruhen.
6. Für solche Schäden, die nicht von Abs. 1 erfasst werden und die durch einfache oder leichte Fahrlässigkeit verursacht werden, haftet Basicmotion Filmproduktion, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung von Vertragspflichten betrifft, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten). Dabei beschränkt sich die Haftung von Basicmotion Filmproduktion auf die vertragstypischen vorhersehbaren Schäden.
7. Im Falle leicht fahrlässiger Verletzungen solcher Vertragspflichten, die weder von Abs. 1 noch von Abs. 2 erfasst werden (sog. unwesentliche Vertragspflichten) haftet Basicmotion Filmproduktion gegenüber Verbrauchern – dies begrenzt auf die vertragstypischen vorhersehbaren Schäden.
8. Die Basicmotion Filmproduktion übernimmt keinerlei Haftung für die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen (Texte, Skripte) und Materialien. Die Basicmotion Filmproduktion geht von der inhaltlichen Richtigkeit der überlassenen Materialien und Informationen aus. Basicmotion Filmproduktion ist insbesondere nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Inhalte auf Richtigkeit und/oder mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen. Sollte Basicmotion Filmproduktion von Dritten wegen wegen Rechtsverstößen in vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalten in Anspruch genommen werden (z.B. Urheberrechtsverletzungen), so stellt der Kunde Basicmotion Filmproduktion im Innenverhältnis von sämtlichen diesbezüglichen Schadenersatzansprüchen frei.
9. Die Basicmotion Filmproduktion führt keine Rechtsberatung durch. Sie übernimmt insbesondere keine Haftung für die rechtliche Richtigkeit der im erstellten Online-Shop oder der erstellten Website verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, der Widerrufsbelehrung, des Impressums oder den Datenschutzangaben oder sonstigen Inhalten oder Texten des Auftraggebers.
10. Dem Auftraggeber obliegt die Pflicht zu prüfen, ob er die von ihm verwendeten Logos, Marken, Bilder, Texte etc. tatsächlich verwenden darf. Hierfür übernimmt die Basicmotion Filmproduktion keine Haftung.
11. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
§11 Künstlerische Freiheit
1. Bei der Ausführung des Auftrags obliegen dem Auftragnehmer bis zum fertigen Produkt sämtliche künstlerischen und organisatorischen Tätigkeiten, wie z.B. Drehvorbereitung, etwaige Stellung des Personals und der technischen Ausrüstung, Durchführung der Dreharbeiten, was im Rahmen eines Vorbereitungsgespräches mit dem Auftraggeber abgestimmt wird.
2. Bei Eventfilmaufnahmen wie Hochzeiten, Konzerten, Abschlussfeiern etc. ist der Auftragnehmer in der Gestaltung der Filme frei, da feste Abläufe hier nicht abgesprochen oder geplant werden können.
3. Der Auftragnehmer zeichnet die Ereignisse mit größter Sorgfalt und unter Berücksichtigung der vereinbarten Schwerpunkte und Zielsetzungen auf und bearbeitet dieses Rohmaterial anschließend entsprechend dem Auftragslevel als reinen Zusammenschnitt, aufwändigerem Videoschnitt oder mit Effekten und Audiountermalung. Im Rahmen des Auftrages besteht für den Auftragnehmer Gestaltungsfreiheit. Eine Abstimmung mit dem Auftraggeber findet vor Drehbeginn statt, die auch mündlich erfolgen kann.
§12 Urheberrecht, Copyright, Nutzungsrecht
1. Das von Basicmotion Filmproduktion produzierte Ausgangsmaterial (Bild und Ton), unabhängig von dem technischen Format (digital oder analog) sowie das nicht in der finalen Fassung verwendete Material (Rohmaterial) verbleibt im Eigentum der Basicmotion Filmproduktion.
2. Der Auftraggeber erhält mit der vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung die Nutzungsrechte an den erstellten Objekten. Eine Änderung, Vervielfältigung oder Verwendung solcher Objekte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen, insbesondere auf anderen Internetseiten, ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Basicmotion Filmproduktion nicht gestattet.
3. Der Auftraggeber ist berechtigt, seinen Firmennamen (Basicmotion Filmproduktion, sein Firmenzeichen (Logo) und / oder Firmenmusik als Copyrightvermerk im Video zu präsentieren. Der
Auftragnehmer ist nach Absprache mit dem Auftraggeber berechtigt, in seinen Werbematerialien, insbesondere auch auf seiner Homepage und sozialen Netzwerken oder bei sonstigen Darbietungen das Video bzw. Ausschnitte oder Standbilder daraus zu Zwecken der Eigenwerbung zu verwenden. Diese Verwendung bedarf der schriftlichen Bestätigung des Auftraggebers.
§13 Korrekturen / Abnahme / Beanstandungen/Rügepflicht
1. Korrekturen und Änderungen sind, soweit sie 10 % der reinen Entwicklungskosten nicht überschreiten, in den pauschalen Angebotspreisen enthalten.
2. Bei Überschreitung wird der Kunde über die Erhöhung informiert und dies mit ihm weiter abgestimmt.
3. Der Kunde hat die Leistungen unverzüglich nach Empfang, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und Mängel, soweit sie offensichtlich sind, unverzüglich anzuzeigen, versteckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen.
4. Die Abnahme erfolgt durch einen Freigabevermerk oder durch beanstandungslose Entgegennahme.
5. Geht innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe der Projektergebnisse keine Mängelrüge bei der Basicmotion Filmproduktion ein, so gelten die abgelieferten Projektergebnisse als abgenommen bzw. freigegeben.
6. Berechtigte Beanstandungen, die die rein technische Fehler der Bild- und Videomaterial betreffen, werden nur anerkannt, wenn sie innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Lieferung schriftlich geltend gemacht werden. Anderenfalls gilt das Bild- bzw. Videomaterial als ordnungsgemäß und wie vereinbart zugegangen.
7. Die digitalen Daten werden beim Auftragnehmer nach 30 Tagen aus Gründen der Speicherkapazitäten gelöscht. Beanstandungen von anderer als rein technischer Art werden vom Auftragnehmer nicht anerkannt. Sollen die digitalen Daten länger als 30 Tage vom Auftragnehmer gespeichert werden, so wird die Datenspeicherung mit 100€ pro Jahr berechnet. Vor Ablauf und Löschung der digitalen Daten wird der Auftraggeber schriftlich informiert.
§14 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
1. Für den Vertrag gilt ausschließlich deutsches Recht. 2. Gerichtsstand ist der Sitz der Basicmotion Filmproduktion, sofern der Vertragspartner kein Verbraucher ist.
§15 Vertragsänderungen
1. Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht.
2. Ergänzungen und Abänderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
§16 Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel
1. Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine wirksame Regelung ersetzt werden, die dem am nächsten kommt was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn sie die Unwirksamkeit gekannt hätten.
DATENSCHUTZERKLÄRUNG (DSGVO)
Verantwortlicher im Sinne der Datenschutzgrundverordnung, sonstiger in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union geltenden Datenschutzgesetze und anderer Bestimmungen mit datenschutzrechtlichem Charakter ist Basicmotion Hochzeitsfilm, Benjamin Kurz (nachfolgend „Verantwortlicher“ bzw. „wir“ oder „uns“).
1. Umfang und Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten
Im Rahmen des Vertragsschlusses erheben und verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten zu dem Zweck der Vertragserfüllung und bestmöglichen Vorbereitung unserer Leistungen. Zu diesem Zweck speichern wir Ihre Namen und Ihre Anschrift sowie Ihre Kontaktdaten.
Darüber hinaus verwenden wir einige der während der Produktion angefertigten Fotos zu eigenen Werbezwecken. Dies erfolgt ohne Nennung Ihrer Zunamen oder anderer Kontaktdaten, allerdings unter Verwendung des Firmennamens. Die Verbreitung dieser Fotos wird überwiegend in digitaler Form auf unserer eigenen Webseite vorgenommen, kann aber im Zusammenhang mit Referenzen an andere Stelle von uns aufgeführt und veröffentlicht werden.
2. Rechtsgrundlage
Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die zur Erfüllung eines Vertrages, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich ist, dient Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO als Rechtsgrundlage. Dies gilt auch für Verarbeitungsvorgänge, die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind.
Bei der weiteren Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten, in denen eine Einwilligung vorliegt, ist 6 Abs. 1 lit. a DSGVO Rechtsgrundlage.
3. Datenlöschung und Speicherdauer
Die personenbezogenen Daten unserer Kunden werden gelöscht oder gesperrt, sobald der Zweck der Speicherung entfällt. Dies ist in dem vorliegenden Fall dann erfüllt, wenn der Vertrag vollständig erfüllt ist, die Gewährleistungs- und sonstigen mit dem Vertrag in Verbindung stehenden Rechte beider Seiten erloschen sind und die steuer- oder handelsrechtlichen Vorschriften über die Speicherdauer von Vertragsdokumenten abgelaufen ist. Eine darüberhinausgehende Speicherung erfolgt nur dann, wenn dies durch den europäischen oder nationalen Gesetzgeber in unionsrechtlichen Verordnungen, Gesetzen oder sonstigen Vorschriften, denen wir unterliegen, ausdrücklich vorgesehen wurde. Eine Sperrung oder Löschung der Daten erfolgt, wenn eine durch die genannten Normen vorgeschriebene Speicherfrist abläuft, es sei denn, dass eine Erforderlichkeit zur weiteren Speicherung der Daten für einen Vertragsabschluss oder eine Vertragserfüllung besteht.
4. Weitergabe der Daten an Dritte
Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte mit Ausnahme der zuvor beschriebenen Verwendung von Lichtbildern zur eigenen Werbung erfolgt nicht.
5. Rechte der betroffenen Person
Werden personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet, sind Sie Betroffener i.S.d. DS-GVO und es stehen Ihnen folgende Rechte gegenüber uns („dem Verantwortlichen“) zu:
(1) Auskunftsrecht
Sie können von uns eine Bestätigung darüber verlangen, ob personenbezogene Daten, die Sie betreffen, von uns verarbeitet werden. Liegt eine solche Verarbeitung vor, können Sie von uns über folgende Informationen Auskunft verlangen:
1. die Zwecke, zu denen die personenbezogenen Daten verarbeitet werden;
2. die Kategorien von personenbezogenen Daten, welche verarbeitet werden;
3. die Empfänger bzw. die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die Sie betreffenden personenbezogenen Daten offengelegt wurden oder noch offengelegt werden;
4. die geplante Dauer der Speicherung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten oder, falls konkrete Angaben hierzu nicht möglich sind, Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer;
5. das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, eines Rechts auf Einschränkung der Verarbeitung oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung;
6. das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde;
7. alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden.
Ihnen steht das Recht zu, Auskunft darüber zu verlangen, ob die Sie betreffenden personenbezogenen Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt werden. In diesem Zusammenhang können Sie verlangen, über die geeigneten Garantien gem. Art. 46 DS-GVO im Zusammenhang mit der Übermittlung unterrichtet zu werden.
(2) Recht auf Berichtigung
Sie haben ein Recht auf Berichtigung und/oder Vervollständigung, sofern die verarbeiteten personenbezogenen Daten, die Sie betreffen, unrichtig oder unvollständig sind. Wir haben die Berichtigung unverzüglich vorzunehmen.
(3) Recht auf Löschung
3.1) Sie können von uns verlangen, dass die Sie betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, und wir sind verpflichtet diese Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:
1. Die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig.
2. Sie widerrufen Ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DS-GVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.
3. Sie legen gem. Art. 21 Abs. 1 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die Sie legen gem. Art. 21 Abs. 2 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein.
4. Die Sie betreffenden personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.
5. Die Löschung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Bundesrepublik Deutschland erforderlich.
6. Die Sie betreffenden personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DS-GVO erhoben.
(4) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Unter den folgenden Voraussetzungen können Sie die Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten verlangen:
1. Wenn Sie die Richtigkeit der Sie betreffenden personenbezogenen Daten für eine Dauer bestreiten, die es uns ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen;
2. Die Verarbeitung unrechtmäßig ist und Sie die Löschung der personenbezogenen Daten ablehnen und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangen;
3. Wir die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger benötigen, Sie diese jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen, oder
4. Wenn Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß Art. 21 Abs. 1 DS-GVO eingelegt haben und noch nicht feststeht, ob unsere berechtigten Gründe Ihren Gründen überwiegen.
Wurde die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten eingeschränkt, dürfen diese Daten – von ihrer Speicherung abgesehen – nur mit Ihrer Einwilligung oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines
wichtigen öffentlichen Interesses der Union oder eines Mitgliedstaats verarbeitet werden.
Wurde die Einschränkung der Verarbeitung nach den o.g. Voraussetzungen eingeschränkt, werden Sie von uns unterrichtet, bevor die Einschränkung aufgehoben wird.
(5) Recht auf Unterrichtung
Haben Sie das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung geltend gemacht, sind wir verpflichtet, allen Empfängern, denen die Sie betreffenden personenbezogenen Daten offengelegt wurden, diese Berichtigung oder Löschung der Daten oder Einschränkung der Verarbeitung mitzuteilen, es sei denn, dies erweist sich als unmöglich oder ist mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden. Ihnen steht zudem das Recht zu, über diese Empfänger unterrichtet zu werden.
(6) Recht auf Datenübertragbarkeit
Sie haben das Recht, die Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Außerdem haben Sie das Recht diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch uns zu übermitteln, sofern dies technisch machbar ist. Freiheiten und Rechte anderer Personen dürfen hierdurch nicht beeinträchtigt werden.
(7) Widerspruchsrecht
Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DS-GVO erfolgt, Widerspruch einzulegen.
Nach einem Widerspruch verarbeiten wir die Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihren Interessen, Rechten und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
(8) Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde
Unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs steht Ihnen das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DS-GVO verstößt